Für moderne Familien sind Mehrfamilienhäuser das, was früher das Tafelsilber war. Das Schweizer Erb- und Güterrecht schafft einigen Spielraum, den Nachlass und die Übertragung an die nächste Generation zu regeln. Ganz an den Anfang gehört aber eine fundierte Standortbestimmung und der Miteinbezug der ganzen Familie.

 

Empfehlung 1: Standortbestimmung

Viele Privatpersonen können sich heute in der Schweiz keinen direkten Immobilienbesitz leisten. Glücklich schätzen dürfen sich diejenigen, die bereits in Grund und Boden investiert haben. Doch was, wenn die Liegenschaft der nächsten Generation übergeben werden soll? Hat diese überhaupt Interesse an der Liegenschaft, und was ist das längerfristige Potenzial eines Mehrfamilienhauses? Wer nicht gerade täglich professionell mit Liegenschaften zu tun hat, wird die Chancen und Risiken nicht ohne weiteres einschätzen können. Eine professionelle Standortbestimmung dient allen: Sie zeigt den aktuellen Wert und einen allfälligen Sanierungsbedarf auf. Weiter schafft eine sachkundige Expertenmeinung Klarheit zu den Handlungsoptionen und zum Entwicklungspotenzial des Objekts.

 

Empfehlung 2: Unabhängige Marktwertschätzung

Die Preise für Mehrfamilienhäuser an guten Lagen sind in den letzten zwei Jahren weiter deutlich gestiegen. Um sich vor Fehleinschätzungen oder parteiischen Gutachten zu schützen, sollte man sich professionell und unabhängig beraten lassen. Dabei geht es auch um Transparenz – quasi um ein glaubwürdiges Inventar der wesentlichen Vermögensteile. Die Familie oder die Erben können dann immer noch frei entscheiden: Soll eine Handänderung innerhalb der Familie zum Vorzugspreis erfolgen? Oder steht der am Markt erzielbare Preis im Vordergrund? Wichtig ist, dass den beteiligten Personen transparent kommuniziert wird, welche Optionen es gibt.

 

Empfehlung 3: Vorausschauend planen und die ganze Familie einbeziehen

Um späterem Streit um den Nachlass vorzubeugen ist es sinnvoll, sich bereits frühzeitig – bzw. zu Lebzeiten – Gedanken zu einem späteren Nachlass zu machen. So können die Bedürfnisse und Wünsche innerhalb der Familie einbezogen werden. Wie sehen die individuellen Wohnbedürfnisse, das fachliche Interesse und die finanziellen Möglichkeiten aus? Theoretisch sind auch gemeinschaftliche Lösungen innerhalb von fortbestehenden Erbengemeinschaften möglich. Doch schon allein bei Sanierungsfragen gehen die Meinungen in der Familie oft auseinander. Das Halten von Mehrfamilienhäusern in einer Erbengemeinschaft gilt als konfliktträchtig.

 

Empfehlung 4: Formalitäten beachten

Nebst dem fachlichen und professionellen Immobilien-Knowhow ist oft eine juristische, erbrechtliche Beratung empfehlenswert. Nur schon deshalb, um gewisse Formvorschriften einzuhalten und weitere Aspekte wie zum Beispiel die Steuern im Auge zu behalten. Dasselbe gilt natürlich auch für Handänderungen innerhalb der Familie, wie Schenkungen oder Erbvorbezüge. Wer auf vage, nicht beweisbare «Abmachungen» vertraut, gefährdet möglicherweise den Frieden in der Familie.

Eine erbrechtliche Beratung und vertragliche Vereinbarungen zahlen sich immer aus. Denn wer keine Vorkehrungen trifft, riskiert gerade bei Mehrfamilienhäusern im Extremfall einen langjährigen juristischen Streit um den Nachlass.

 

Fazit: Der Wunsch ist weit verbreitet, Kinder oder andere Verwandte schon zu Lebzeiten am Vermögen partizipieren zu lassen. Damit diese Grosszügigkeit später nicht zu unschönen Überraschungen führt, sollte man die Bedürfnisse der Nachkommen früh miteinbeziehen, sich von Anfang an professionell beraten lassen und die Optionen abklären.